Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 


Ines Schiebler

Hainkopsweg 13

30938 Burgwedel                                                                    (im Folgenden Fotografin genannt)


Allgemeines


Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe, technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 


Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte


Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Vorschläge der Kunden oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. 

Die Fotografin überträgt den Auftraggebern die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das dauerhafte Nutzungsrecht zur privaten Nutzung übertragen. 

Nutzungsrechte, die vom Auftraggeber für nicht private Zwecke genutzt werden sollen, sind separat honorarpflichtig zu behandeln. 

Die Auftraggeber sind berechtigt, ohne Einwilligung der Urheberin, die ihnen eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. 

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin an die Auftraggeber über.

Bei der Verwertung und Verbreitung der Lichtbilder muss die Fotografin als Urheberin der Lichtbilder genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Die Auftraggeber treten das Recht am eigenen Bild an die Fotografin ab. 


Bildbearbeitung


Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleibt bzw. wieder wird.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.



Vergütung, Rücktritt und Eigentumsvorbehalt


Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als bindend, wenn der Auftrag schriftlich oder elektronisch (auch per SocialMedia, SMS, WhatsApp oder Messenger) beidseitig vereinbart/bestätigt wurde. Mündliche Zusagen/Nebenabreden der Auftraggeber sind ebenso bindend. 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind von den Auftraggebern zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

Der Rücktritt vom Vertrag durch die Auftraggeber kann jederzeit durch schriftliche Erklärung ggü. der Fotografin erfolgen. Maßgeblich für die anfallenden Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Fotografin. Shootings, die nicht mindestens 2 Wochen – bei Hochzeiten gelten 2 Monate, anstelle von 2 Wochen - vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden bis Tag 1 vorher zu 50% des vereinbarten Basispreises abgerechnet. Bei Nichterscheinen der Auftraggeber oder Absagen am Tag des vereinbarten Shootings werden 100% des Basispreises in Rechnung gestellt, außer es wird ein ärztliches Attest vorgelegt. Der Basispreis des jeweiligen Shootings ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer bis spätestens sofort im Anschluss des Shooting zu bezahlen. Hiervon abweichend gilt für Hochzeiten und andere Veranstaltungen: die Rechnung ist bis spätestens zum Tag der Hochzeit / Veranstaltung zu begleichen. Über den Basispreis hinausgehende Leistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind vollständig vor Übergabe der fertigen Bilder zu bezahlen 

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Auftraggeber geraten in Verzug, wenn sie fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleichen. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Fotografin die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. 

Zur Aufrechnung sind die Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgehalten wurden. 

Grundsätzlich erhalten die Auftraggeber die fertigen Bilder erst nach vollständigem Rechnungsausgleich. Sollten Lichtbilder im Einzelfall bereits vorab geliefert werden, bleiben die gelieferten Lichtbilder bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fotografin.

Haben die Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünschen die Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so haben sie die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


Haftung und Gewährleistung


Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Jedwede Haftung für etwaigen Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Fotografin haftet nicht für verloren gegangene Daten durch Viren, Trojaner u.ä. Ebenso nicht, wenn Arbeitsmaterial wie Speicherkarten, Computer etc. den Verlust begründen.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung durch Dritte, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fotografin ermöglicht wurden. Für hieraus eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten übernimmt die Fotografin ebenfalls keine Haftung. 


Leistungsstörungen


Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Streik, behördlicher Anordnung, Feuer, Wasser- und Sturmschäden etc., nachweislicher Krankheit der Fotografin, Umstände im Verantwortungsbereich der Auftraggeber sowie jegliche Umstände, die nicht der Fotografin zuzurechnen sind, hat die Fotografin nicht zu vertreten und berechtigt die Fotografin dahingehend das Erbringen der vereinbarten Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. 

Die Fotografin wird Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit in zumutbarer Art und Weise anzeigen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche der Auftraggeber bei einer der Fotografin zuzurechnenden Verzögerung oder Ausfall des Termins, die die Fotografin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, auf einer angemessenen Minderung des vereinbarten Preises oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Fertigstellung der Leistung durch die eingetretenen Umstände keinen Wert hätte. Die Fotografin übernimmt jedoch keine Haftung für hieraus entstehende Schäden oder Ersatzleistungen. 

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht die Auftraggeber nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeber können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Datenschutzes gemäß DSGVO sind der separaten Datenschutzerklärung der Fotografin zu entnehmen,.


Schlussbestimmungen


Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, Thönse/Burgwedel. 

Gerichtsstand ist der zuständige Gerichtsstand der Fotografin, Burgwedel.

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bedingungen dieser AGB berührt die übrigen Bedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt hilfsweise die einschlägige gesetzliche Bestimmung, die der wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt




Stand +49 152 28737771


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